Vorschau — inhaltlich ungeprüft, keine Rechtsauskunft
Bussenrechner Schweiz

OBV Anhang 1 Ziffer 303

Der Betrag hängt nicht von Ihrem Tacho ab, sondern vom gemessenen Wert nach Abzug

Die Bussenliste bepreist die Überschreitung «nach Abzug der vom ASTRA festgelegten Geräte- und Messunsicherheit». Wie hoch dieser Abzug ist, hängt davon ab, womit gemessen wurde — und der Unterschied zwischen Laser und stationärem Radar in einer Kurve beträgt sieben Kilometer pro Stunde.

Rechnen

Was kostet Ihr Messwert

Zone, signalisierte Limite, gemessener Wert und Messmethode. Gerechnet wird ausschliesslich mit der Bussenliste des Bundes und dem Abzug Ihrer Messmethode — dort, wo das Gesetz keinen Betrag nennt, nennt dieser Rechner auch keinen.

Bussenrechner

Aus der Bussenliste des Bundes gerechnet — mit dem Messabzug Ihrer Messmethode.

Geben Sie den gemessenen Wert ein.

Die Leitern

Drei Zonen, drei Obergrenzen

Allgemeine Höchstgeschwindigkeiten nach VRV Art. 4a: 50 innerorts, 80 ausserorts, 100 auf Autostrassen, 120 auf Autobahnen. Eine signalisierte Limite geht vor. Die Bussenleiter setzt auf der Überschreitung auf, nicht auf der Limite — deshalb führt sie Ausserorts und Autostrassen in einer Tabelle.

Innerorts

Ziffer 303.1

Ordnungsbussen Innerorts nach Überschreitung
ÜberschreitungBusse
15 km/hCHF 40
610 km/hCHF 120
1115 km/hCHF 250
Ab +16 km/h steht der Tatbestand nicht mehr in der Liste: ordentliches Strafverfahren.

Ausserorts und Autostrassen

Ziffer 303.2

Ordnungsbussen Ausserorts und Autostrassen nach Überschreitung
ÜberschreitungBusse
15 km/hCHF 40
610 km/hCHF 100
1115 km/hCHF 160
1620 km/hCHF 240
Ab +21 km/h steht der Tatbestand nicht mehr in der Liste: ordentliches Strafverfahren.

Autobahnen

Ziffer 303.3

Ordnungsbussen Autobahnen nach Überschreitung
ÜberschreitungBusse
15 km/hCHF 20
610 km/hCHF 60
1115 km/hCHF 120
1620 km/hCHF 180
2125 km/hCHF 260
Ab +26 km/h steht der Tatbestand nicht mehr in der Liste: ordentliches Strafverfahren.

OBV SR 314.11 Anhang 1 Ziff. 303 und 625, cc/2019/93/20260801; VRV SR 741.11 art. 4a, cc/1962/1364_1409_1420/20260701 · Geltung: OBV Anhang 1 Ziff. 303

Motorfahrräder

Ein einziger Betrag, unabhängig vom Ausmass

Für Personen auf Motorfahrrädern kennt die Bussenliste keine Sprossen, sondern genau einen Betrag: CHF 30. Das ist der Wortlaut des Anhangs und keine fehlende Tabelle.

OBV Anhang 1 Ziff. 625

VSKV-ASTRA Art. 8

Der Sicherheitsabzug hängt von der Messmethode ab

Der Messwert wird zuerst auf die nächste ganze Zahl abgerundet, dann wird abgezogen. Wieviel, entscheidet das Messmittel.

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Messmethodebis 100 km/h101–150 km/hab 151 km/h
a. bei Radarmessungen5 km/h6 km/h7 km/h
b. bei Lasermessungen3 km/h4 km/h5 km/h
c. bei stationären Radarmessungen in Kurven10 km/h14 km/h14 km/h
d. bei mobilen Messungen nach Artikel 6 Buchstabe c Ziffer 1 mit Radar (Moving-Radar)7 km/h8 km/h9 km/h
e. bei Messungen mit stationären Schwellendetektoren wie induktive Schleifen, Piezosensoren, optische Schwellendetektoren5 km/h6 km/h7 km/h
f. bei Abschnittsgeschwindigkeitskontrollen5 km/h6 km/h7 km/h
g. bei Nachfahrkontrollen mit einem zugelassenen Videogeschwindigkeitsmesssystem und automatischer Auswertung
h. bei anderen Nachfahrkontrollen als nach Buchstabe g
i. bei Nachfahrmessungen ohne kalibriertes Nachfahrmesssystem15 km/h15 %15 %
j. übrige Messmittel nach Buchstabe j5 km/h6 km/h7 km/h
VSKV-ASTRA SR 741.013.1 art. 8, Fedlex-Konsolidierung cc/2008/352/20220101 · Geltung: VSKV-ASTRA Art. 8 Abs. 1

Wo die Verordnung keine Zahl nennt

Zwei Methoden verweisen weiter, statt einen Wert zu nennen

Buchstabe g verweist auf das Zulassungsdokument des Eidgenössischen Instituts für Metrologie, Buchstabe h auf die Tabelle in Anhang 1 der VSKV-ASTRA. Diese Seite nennt dort keinen Wert, weil die Verordnung an dieser Stelle keinen nennt. Ein Strich ist die ehrliche Antwort; eine geschätzte Zahl wäre es nicht.

VSKV-ASTRA Art. 8 Abs. 1 Bst. g und h

Achtung beim Rechnen

Zwei verschiedene Zahlen heissen «Geschwindigkeit»

Wer eben geblitzt wurde, kennt den gemessenen Wert. Wer eine Bussenverfügung in der Hand hält, sieht dort in aller Regel den bereits reduzierten Wert. Wer den zweiten noch einmal um den Abzug verringert, landet eine Sprosse zu tief — und wer den ersten ungekürzt in die Tabelle trägt, eine zu hoch. Prüfen Sie, welche der beiden Zahlen Sie vor sich haben.

Darüber

Zwei Schwellen, die keine Bussenfrage mehr sind

Oberhalb der Bussenliste greifen zwei völlig verschiedene Regeln — eine polizeiliche am Strassenrand, eine strafrechtliche.

Ausweisabnahme am Strassenrand

Die Polizei kann den Ausweis auf der Stelle abnehmen bei mehr als 30 km/h innerorts, 35 km/h ausserorts oder 40 km/h auf Autobahnen. Das ist eine vorsorgliche Massnahme im Ermessen der Polizei — keine Einstufung.

Achtung auf die Zonen: diese Bestimmung nennt «innerorts», «ausserorts» und «auf Autobahnen» — Autostrassen nennt sie nicht, während die Bussenleiter oben Ausserorts und Autostrassen in EINER Tabelle führt. Ob eine Autostrasse hier unter «ausserorts» fällt, ist eine Auslegungsfrage, und diese Seite entscheidet sie nicht.

SKV Art. 31 Abs. 2 Bst. a

Der Raser-Tatbestand

Raser-Schwellen nach signalisierter Höchstgeschwindigkeit
Signalisierte LimiteÜberschreitung ab
bis 30 km/h+40 km/h
bis 50 km/h+50 km/h
bis 80 km/h+60 km/h
mehr als 80 km/h+80 km/h

Freiheitsstrafe von 1 bis 4 Jahren, und mindestens 2 Jahre Ausweisentzug.

SVG Art. 90 Abs. 3 und 4 · Art. 16c Abs. 2 Bst. abis