Vorschau — keine Rechtsauskunft
Bussenrechner Schweiz

VZV Art. 13

Die Fragenzahl steht nicht in der Verordnung

Die VZV legt fest, WAS die Basistheorieprüfung prüft — die Kenntnisse nach Anhang 11 Ziffer II. 1. Wie viele Fragen gestellt werden, wie lange die Prüfung dauert und wie viele Fehlerpunkte zulässig sind, nennt kein Bundeserlass. Diese drei Zahlen stammen von der asa, der Vereinigung, die laut Verordnung zusammen mit dem Bundesamt für Strassen die Prüfungsfragen erarbeitet.

SVG Art. 25 Absatz 3 Buchstabe b

Wer die Prüfung abnimmt

Eine bundesrätliche Verordnung, kantonal vollzogen.

Die kantonalen Strassenverkehrsämter nehmen die Basistheorieprüfung ab und erteilen den Führerausweis, gestützt auf eine Verordnung, die der Bundesrat nach Anhören der Kantone erlässt. Die Prüfungsfragen selbst erarbeiten die Kantone im Einvernehmen mit dem ASTRA, dem Bundesamt für Strassen — sie können diese Aufgabe auch Dritten übertragen, was in der Praxis die asa ist.

Strassenverkehrsgesetz (SVG), SR 741.01 — Fedlex-Konsolidierung, Stand ab 1.7.2026; Verkehrszulassungsverordnung (VZV), SR 741.51 — Fedlex-Konsolidierung, Stand 1.1.2026 bis 31.12.2026 Art. 11 Absatz 1 und Art. 13 Absatz 2 · Geltung: VZV, Stand 1.1.2026

Woher die Zahlen kommen

Fragen, Zeit, Fehlergrenze — drei Angaben der asa

Für die Kategorien M, G, A1, A und B.

Fragen

50

Multiple Responses

Zeit

45 Min.

je Prüfungssitzung

Fehlergrenze

15 / 150

Fehlerpunkte zulässig

Was die Verordnung nicht sagt

Art. 13 VZV nennt keine dieser drei Zahlen

Absatz 1 verlangt einzig den Nachweis der Kenntnisse nach Anhang 11 — er beschreibt einen Lernstoff, nicht ein Prüfungsformat mit Zahlen. Absatz 2 delegiert die Fragenerarbeitung an die Kantone, ohne selbst eine Fragenzahl, eine Punktzahl oder eine Bestehensgrenze festzulegen. Fragen, Zeit und Fehlergrenze oben sind deshalb als Angabe der asa ausgewiesen und nicht als Zitat aus der Verordnung.

VZV Art. 13 Absatz 1 und 2

asa (Vereinigung der Strassenverkehrsämter), Publikation «Prüfungsform» · Geltung: VZV, Stand 1.1.2026

Wiederholen und die Haltbarkeit der Theorie

Drei Fragen, auf die die VZV keine Zahl gibt.

Wer die Basistheorieprüfung nicht besteht, darf sie wiederholen. Weder für die Wartezeit bis zu einem neuen Versuch noch für die Anzahl möglicher Versuche nennt die VZV eine Zahl — geprüft im gesamten Umfeld der Art. 12a und 13. Ebenso wenig ist geregelt, wie lange eine bestandene Basistheorieprüfung gültig bleibt, bevor die praktische Prüfung folgen muss.

Was hier fehlt

Keine Wartefrist, keine Höchstzahl, keine Gültigkeitsdauer

Alle drei Angaben würden dem Prüfling eine konkrete Zahl liefern — der Gesetzestext enthält keine davon. Diese Seite nennt an ihrer Stelle keine Zahl aus einer Fahrschulseite, weil keine Bestimmung eine solche festlegt.

VZV Art. 12a, 13

VZV Art. 3 und Art. 6

Welche Kategorie ab welchem Alter

Das Alter für die Anmeldung und das Alter für den Führerausweis sind zwei verschiedene Fragen.

← → zum Blättern

Führerausweiskategorien, Mindestalter und Voraussetzungen
KategorieWas sie erlaubtAlterMuss bereits vorliegen
MMotorfahrräder
  • Führerausweis14 Jahre
Nichts
GLand- und forstwirtschaftliche Motorfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 30 km/h sowie gewerblich immatrikulierte Arbeitskarren, Motorkarren und Traktoren mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 30 km/h auf land- und forstwirtschaftlichen Fahrten
  • Führerausweis14 Jahre
Nichts
A1Motorräder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von höchstens 11 kW
  • Führerausweis15 JahreKleinmotorräder (Hubraum bis 50 cm³ bzw. Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h)
  • Führerausweis16 Jahre
Nichts
AMotorräder
  • Führerausweis18 JahreFührerausweis der Kategorie A MIT Leistungsbeschränkung (Motorleistung höchstens 35 kW, Verhältnis Leistung/Gewicht höchstens 0,2 kW/kg).
  • Führerausweis18 JahreFührerausweis der Kategorie A OHNE Leistungsbeschränkung: nur für Personen, die den Führerausweis der Kategorie A MIT Leistungsbeschränkung seit mindestens zwei Jahren besitzen und die klaglose Fahrpraxis nachweisen — der Ausweis ist derselbe Code "A", stufenweise erweitert, nicht ein zweiter Code (Schweizer Recht kennt keine eigenständige EU-Unterkategorie "A2").
Nichts
BMotorwagen und dreirädrige Motorfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 3500 kg und nicht mehr als acht Plätzen ausser dem Führersitz
  • Führerausweis17 Jahre
Nichts
BEFahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kategorie B und einem Anhänger, die als Kombination nicht unter die Kategorie B fallen
  • Führerausweis17 Jahre
B

Verkehrszulassungsverordnung (VZV), SR 741.51 — Fedlex-Konsolidierung, Stand 1.1.2026 bis 31.12.2026 · Geltung: VZV, Stand 1.1.2026

VZV Art. 24 Absatz 1

Der definitive Führerausweis läuft nicht ab

Anders als in vielen Nachbarländern hat der Schweizer Führerausweis keine Geltungsdauer, die abläuft und erneuert werden müsste — die Verordnung erteilt ihn unbefristet. Vorbehalten bleibt einzig die Probezeit nach Art. 24a: deren Dauer, die Folgen einer Widerhandlung und die Wartefrist bis zu einem neuen Lernfahrausweis stehen auf der Seite zum Führerausweisentzug, die sie aus den Strafdaten dieses Angebots rendert.

Was das bedeutet

Kein Erneuerungstermin

Wer die Basistheorieprüfung und danach die praktische Führerprüfung besteht, erhält nach Ablauf der Probezeit einen Führerausweis ohne Verfalldatum. Es gibt keine wiederkehrende Verlängerung zu beantragen.

VZV Art. 24 Absatz 1