VZV Art. 13
Die Fragenzahl steht nicht in der Verordnung
Die VZV legt fest, WAS die Basistheorieprüfung prüft — die Kenntnisse nach Anhang 11 Ziffer II. 1. Wie viele Fragen gestellt werden, wie lange die Prüfung dauert und wie viele Fehlerpunkte zulässig sind, nennt kein Bundeserlass. Diese drei Zahlen stammen von der asa, der Vereinigung, die laut Verordnung zusammen mit dem Bundesamt für Strassen die Prüfungsfragen erarbeitet.
SVG Art. 25 Absatz 3 Buchstabe b
Wer die Prüfung abnimmt
Eine bundesrätliche Verordnung, kantonal vollzogen.
Die kantonalen Strassenverkehrsämter nehmen die Basistheorieprüfung ab und erteilen den Führerausweis, gestützt auf eine Verordnung, die der Bundesrat nach Anhören der Kantone erlässt. Die Prüfungsfragen selbst erarbeiten die Kantone im Einvernehmen mit dem ASTRA, dem Bundesamt für Strassen — sie können diese Aufgabe auch Dritten übertragen, was in der Praxis die asa ist.
Strassenverkehrsgesetz (SVG), SR 741.01 — Fedlex-Konsolidierung, Stand ab 1.7.2026; Verkehrszulassungsverordnung (VZV), SR 741.51 — Fedlex-Konsolidierung, Stand 1.1.2026 bis 31.12.2026 Art. 11 Absatz 1 und Art. 13 Absatz 2 · Geltung: VZV, Stand 1.1.2026
Woher die Zahlen kommen
Fragen, Zeit, Fehlergrenze — drei Angaben der asa
Für die Kategorien M, G, A1, A und B.
Fragen
50
Multiple Responses
Zeit
45 Min.
je Prüfungssitzung
Fehlergrenze
15 / 150
Fehlerpunkte zulässig
Was die Verordnung nicht sagt
Art. 13 VZV nennt keine dieser drei Zahlen
Absatz 1 verlangt einzig den Nachweis der Kenntnisse nach Anhang 11 — er beschreibt einen Lernstoff, nicht ein Prüfungsformat mit Zahlen. Absatz 2 delegiert die Fragenerarbeitung an die Kantone, ohne selbst eine Fragenzahl, eine Punktzahl oder eine Bestehensgrenze festzulegen. Fragen, Zeit und Fehlergrenze oben sind deshalb als Angabe der asa ausgewiesen und nicht als Zitat aus der Verordnung.
VZV Art. 13 Absatz 1 und 2
asa (Vereinigung der Strassenverkehrsämter), Publikation «Prüfungsform» · Geltung: VZV, Stand 1.1.2026
Wiederholen und die Haltbarkeit der Theorie
Drei Fragen, auf die die VZV keine Zahl gibt.
Wer die Basistheorieprüfung nicht besteht, darf sie wiederholen. Weder für die Wartezeit bis zu einem neuen Versuch noch für die Anzahl möglicher Versuche nennt die VZV eine Zahl — geprüft im gesamten Umfeld der Art. 12a und 13. Ebenso wenig ist geregelt, wie lange eine bestandene Basistheorieprüfung gültig bleibt, bevor die praktische Prüfung folgen muss.
Was hier fehlt
Keine Wartefrist, keine Höchstzahl, keine Gültigkeitsdauer
Alle drei Angaben würden dem Prüfling eine konkrete Zahl liefern — der Gesetzestext enthält keine davon. Diese Seite nennt an ihrer Stelle keine Zahl aus einer Fahrschulseite, weil keine Bestimmung eine solche festlegt.
VZV Art. 12a, 13
VZV Art. 3 und Art. 6
Welche Kategorie ab welchem Alter
Das Alter für die Anmeldung und das Alter für den Führerausweis sind zwei verschiedene Fragen.
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| Kategorie | Was sie erlaubt | Alter | Muss bereits vorliegen |
|---|---|---|---|
| M | Motorfahrräder |
| Nichts |
| G | Land- und forstwirtschaftliche Motorfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 30 km/h sowie gewerblich immatrikulierte Arbeitskarren, Motorkarren und Traktoren mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 30 km/h auf land- und forstwirtschaftlichen Fahrten |
| Nichts |
| A1 | Motorräder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von höchstens 11 kW |
| Nichts |
| A | Motorräder |
| Nichts |
| B | Motorwagen und dreirädrige Motorfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 3500 kg und nicht mehr als acht Plätzen ausser dem Führersitz |
| Nichts |
| BE | Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kategorie B und einem Anhänger, die als Kombination nicht unter die Kategorie B fallen |
| B |
Verkehrszulassungsverordnung (VZV), SR 741.51 — Fedlex-Konsolidierung, Stand 1.1.2026 bis 31.12.2026 · Geltung: VZV, Stand 1.1.2026
VZV Art. 24 Absatz 1
Der definitive Führerausweis läuft nicht ab
Anders als in vielen Nachbarländern hat der Schweizer Führerausweis keine Geltungsdauer, die abläuft und erneuert werden müsste — die Verordnung erteilt ihn unbefristet. Vorbehalten bleibt einzig die Probezeit nach Art. 24a: deren Dauer, die Folgen einer Widerhandlung und die Wartefrist bis zu einem neuen Lernfahrausweis stehen auf der Seite zum Führerausweisentzug, die sie aus den Strafdaten dieses Angebots rendert.
Was das bedeutet
Kein Erneuerungstermin
Wer die Basistheorieprüfung und danach die praktische Führerprüfung besteht, erhält nach Ablauf der Probezeit einen Führerausweis ohne Verfalldatum. Es gibt keine wiederkehrende Verlängerung zu beantragen.
VZV Art. 24 Absatz 1