Vorschau — keine Rechtsauskunft
Bussenrechner Schweiz

Geschwindigkeitsüberschreitung Schweiz

Wie kommt die Behörde auf diesen Betrag, und ab wann wird aus einer Ordnungsbusse ein Strafverfahren? Ein Überblick über die Grundprinzipien.

Warum die Bussenhöhe nicht einfach «gemessen minus Limite» ist

Wer geblitzt wird oder eine Geschwindigkeitsübertretung im Bussenzettel findet, rechnet oft zuerst selbst nach: gemessene Geschwindigkeit minus signalisierte Limite, das müsste doch die Überschreitung sein. So einfach ist es in der Schweiz nicht. Von der gemessenen Geschwindigkeit wird vor der Bussenberechnung ein sogenannter Sicherheitsabzug abgezogen, der die technische Ungenauigkeit ausgleicht, die jedes Messgerät – ob Laser, Radar oder eine stationäre Anlage – zwangsläufig mit sich bringt. Erst der Wert nach diesem Abzug zählt für die Einordnung in die Bussenliste. Dieser Abzug ist dabei keine einzelne Zahl, sondern nach Messmethode und Messwert gestaffelt: Eine Radarmessung, eine Lasermessung, eine stationäre Radarmessung in der Kurve und eine Nachfahrkontrolle führen zu unterschiedlich hohen Abzügen, und innerhalb jeder Methode steigt der Abzug mit der gemessenen Geschwindigkeit.

Für Betroffene bedeutet das zweierlei. Erstens ist der auf dem Blitzerfoto oder im Schreiben genannte Rohwert nicht identisch mit dem Wert, der der Busse zugrunde liegt – er ist in aller Regel bereits etwas tiefer, weil der Abzug schon eingerechnet wurde. Zweitens lässt sich daraus nicht ableiten, dass dieser Abzug eine Überschreitung «wegrechnet»: Er ist ein technischer Korrekturfaktor, kein Freibrief für ein paar zusätzliche Stundenkilometer.

Diese Systematik gilt unabhängig davon, ob Sie mit dem eigenen Auto, einem Mietwagen oder einem Firmenfahrzeug unterwegs waren – die Bussenliste unterscheidet nicht nach Halterschaft, sondern ausschliesslich nach der gemessenen und korrigierten Geschwindigkeit.

Ordnungsbusse oder ordentliches Verfahren – zwei völlig verschiedene Wege

Nicht jede Geschwindigkeitsübertretung landet vor Gericht, und nicht jede wird mit einer einfachen Busse erledigt. Die Schweiz kennt zwei Spuren. Für die grosse Mehrheit kleinerer Übertretungen greift das vereinfachte Ordnungsbussenverfahren: Welche Übertretungen darüber geahndet werden und mit welchem Betrag, legt der Bund in den Anhängen 1 und 2 der Ordnungsbussenverordnung – den sogenannten Bussenlisten – fest. Wer eine Ordnungsbusse erhält und den Betrag fristgerecht bezahlt, schliesst den Fall in aller Regel ohne Eintrag und ohne weiteres Verfahren ab.

Oberhalb einer bestimmten Schwelle verlässt eine Geschwindigkeitsübertretung dieses vereinfachte System vollständig. Dann greift das ordentliche Strafverfahren: Nicht mehr ein fester Listenbetrag entscheidet, sondern ein Gericht, unter Berücksichtigung der persönlichen und finanziellen Verhältnisse der betroffenen Person. Wo genau diese Schwelle je nach Zone verläuft, führen wir bewusst nicht in diesem Text auf – unsere Rechnerseite zur Geschwindigkeit legt die aktuellen Bussenleitern des Bundes offen, Zone für Zone.

Das gilt grundsätzlich auch für Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen: Wer als Besucherin oder Besucher der Schweiz eine Geschwindigkeitsübertretung begeht, wird nach denselben Grundsätzen behandelt wie eine Person mit Schweizer Führerausweis – ein ausländisches Kennzeichen ist kein Grund, ein Schreiben der Behörde zu ignorieren oder auf sich beruhen zu lassen.

Wenn aus einer Geschwindigkeitsübertretung ein Strafverfahren wird

Am oberen Ende der Skala steht die grobe Verkehrsregelverletzung. Eine grobe Verletzung der Verkehrsregeln, die eine ernstliche Gefahr für die Sicherheit anderer schafft oder bewusst in Kauf nimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Das ist keine Bagatelle mehr: Ein solches Verfahren ist ein Strafverfahren im eigentlichen Sinn, mit Konsequenzen für den Eintrag im Strafregister und, parallel dazu, für den Führerausweis.

Die weit überwiegende Zahl der Geschwindigkeitsübertretungen im Alltag – ein paar km/h zu schnell auf der Autobahn, eine knappe Überschreitung innerorts – bewegt sich weit unterhalb dieser Schwelle und bleibt eine gewöhnliche Ordnungsbusse. Wer allerdings deutlich zu schnell unterwegs war, sollte nicht vorschnell davon ausgehen, dass es «schon nur eine Busse» bleibt, ohne die eigene Situation konkret einzuordnen.

Wer unsicher ist, in welche Kategorie die eigene Übertretung fällt, sollte diese Unsicherheit ernst nehmen, statt sie zu verdrängen: Der Unterschied zwischen einer erledigten Ordnungsbusse und einem laufenden Strafverfahren mit angekündigter Administrativmassnahme ist für die weitere Planung – etwa ob der Führerausweis in den kommenden Wochen überhaupt verfügbar bleibt – erheblich, und er lässt sich meist schon am Wortlaut des erhaltenen Schreibens ablesen.

Was Sie konkret tun sollten, wenn Sie eine Geschwindigkeitsbusse erhalten

  1. Prüfen Sie, ob es sich laut Schreiben um eine Ordnungsbusse (fester Betrag, kein Verfahren) oder um die Ankündigung eines ordentlichen Verfahrens handelt – der Unterschied steht meist schon im ersten Absatz.
  2. Gleichen Sie Datum, Ort und die genannte Fahrzeugidentifikation mit Ihrer eigenen Erinnerung an die Fahrt ab.
  3. Gehen Sie davon aus, dass der genannte Wert bereits nach Abzug der Messungenauigkeit berechnet wurde – ein eigener zusätzlicher Sicherheitsabzug ist nicht mehr vorzunehmen.
  4. Bezahlen Sie eine Ordnungsbusse fristgerecht, wenn Sie den Sachverhalt nicht bestreiten – das ist in aller Regel der einfachste und günstigste Weg, den Fall abzuschliessen.
  5. Bei einem ordentlichen Verfahren, einer angekündigten Administrativmassnahme oder wenn Zweifel am Sachverhalt bestehen: Ziehen Sie eine im Strassenverkehrsrecht erfahrene Rechtsberatung bei, bevor eine Frist verstreicht.

Was dieser Artikel nicht beantwortet

Dieser Ratgeber nennt bewusst keine genauen Kilometerzahlen: weder die signalisierten Höchstgeschwindigkeiten der einzelnen Zonen noch die konkreten Bussenbeträge je Überschreitungsstufe noch die Schwellenwerte, ab denen eine Übertretung umgangssprachlich als «Raserdelikt» gilt. Diese Zahlen sind zonenabhängig, Teil der amtlichen Bussenliste, und stehen – mit Quellenangabe zur amtlichen Sammlung – auf unserer Rechnerseite zur Geschwindigkeit sowie im vollständigen Bussenkatalog. Auch die Frage, wann genau eine Massnahme gegen den Führerausweis droht, beantworten wir hier nicht; dafür führt unsere Seite zum Führerausweisentzug die Kaskade im Detail. Dieser Text ersetzt zudem keine Einzelfallprüfung: Wer eine konkrete Busse oder Vorladung erhalten hat, sollte sich bei Unsicherheit an die ausstellende Behörde oder an eine qualifizierte Rechtsberatung wenden.